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Forderungseinzug/Inkasso

 


Zeit ist Geld. Verschwenden Sie Ihre Zeit nicht damit, Ihren Schuldnern hinterherzulaufen, sondern konzentrieren Sie sich auf Ihren Aufgabenbereich. Offen stehende Forderungen haben Zinsverluste und häufig auch Liquiditätsengpässe zur Folge.

Wir übernehmen den Forderungseinzug für Sie. Nach den gesetzlichen Bestimmungen hat Ihnen der Schuldner die hier entstehenden Anwaltsgebühren zu erstatten, wenn Ihre Forderung begründet und fällig ist und der Schuldner sich in Verzug befunden hat. Die hier entstehenden Anwaltsgebühren machen wir selbstverständlich zusammen mit Ihrer Forderung gegen den Schuldner geltend. Sofern der Schuldner nicht insolvent ist, hat dieser letztlich Ihnen die hier entstehenden Anwaltskosten zu erstatten.

Sollte der Schuldner auf ein außergerichtliches Anschreiben von uns nicht reagieren, würden wir für Sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Für Sie ist es wichtig, schnell und kostengünstig einen sogenannten vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner zu erwirken. Mit diesem Titel kann gegebenenfalls 30 Jahre lang gegen den Schuldner vollstreckt werden. Sie laufen also nicht Gefahr, dass Ihre Forderung schnell verjährt.

Sollte es notwendig sein, dass gegen den Schuldner Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen, so stehen wir Ihnen selbstverständlich auch hierfür zur Verfügung.